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Vergünstigter Strombezug

 

Die Energiepreise sind sehr stark durch Abgaben, Steuern und Umlagen belastet. in besonderem Maße trifft dies energieintensive Unternehmungen, wie das produzierende Gewerbe oder Schienenbahnunternehmen.

Der Gesetzgeber als mit dem § 40 EEG eine neue Ausgleichsregelung geschaffen. Auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann die Begrenzung der abzunehmenden EEG-Strommenge erlangt werden.

Dies gilt für Unternehmen:
- des produzierenden Gewerbes
- Schienenbahnunternehmen

mit einer an einen Standort zu beziehenden und selbstverbrauchten Strommenge von über 10 GWh.

Antragsvoraussetzungen

EEG §§ 40/41
Vergünstigung der EEG-Umlage

Stromsteuergesetz §§ 9, 10
Inanspruchnahme von
steuervergünstigtem Strom (Ökosteuerreduzierung)

Gemäß Stromsteuergesetz ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme steuerbegünstigten Stroms gegeben. geschaffen.

Dies gilt für Unternehmen des:
- Produzierenden Gewerbes
- Nicht produzierende Unternehmen über Anlagencontracting


 

 

 

 

 

 

 

 

Es ist der Nachweis zu führen, inwiefern das Unternehmen die Anspruchsvoraus-setzungen für die Begrenzung der EEG-Strommenge erfüllt. diese erfolgt durch die Erfassung der Energieversorgungsstruktur sowie der Zertifizierung durch eine Einkünfte

Im Rahmen unserer Dienstleistungen erarbeiten wir die entsprechenden Unterlagen und überwachen die Zertifizierung bis hin zur Genehmigung des Antrags auf Begrenzung zu beziehenden EEG-Stroms.

 

 

 

 

 







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Last update: 17.08.2010